





Wahlpflichtkonzept genehmigt
Das Wahlpflichtkonzept, das die Sekundarschule bei der Schulentwicklungskonferenz des Landes NRW am 26. November 2014 beantragt hat, wurde mit Schreiben vom 08.01.2015 für einen Zeitraum von 3 Jahren genehmigt. Die Schule ist verpflichtet den Erfolg des Modells zu überprüfen. Im Anschluss kann eine Fortführung beantragt werden.